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Einlagerung

Waffeneinlagerung

Waffeneinlagerung

Waffeneinlagerung, Waffenaufbewahrung und Waffenabgabe von Langwaffen, Kurzwaffen, Jagdwaffen und Sportwaffen

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Die Funktion des Nationalen Waffenregisters

Das Nationale Waffenregister

Historie des Nationalen Waffenregisters

Nach der europäischen Waffenrichtlinie mussten alle Mitgliedsstaaten ab dem 01.01.2015 ein computergestütztes nationales Waffenregister einrichten. In Deutschland wurde das Nationale Waffenregister (NWR) gemäß § 43a des Waffengesetzes bereits ab 2013 eingeführt.

Das NWR ermöglicht eine schnelle Nachverfolgung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, einschließlich Informationen über Besitzer, Erwerbshistorie und Herkunft. Dies stellt sicher, dass waffenrechtliche Daten jederzeit für berechtigte Behörden zugänglich sind. Seit dem 01.09.2020 werden der komplette Lebenszyklus einer Schusswaffe und wesentliche Teile elektronisch im NWR erfasst, was eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

Das Ziel des Nationalen Waffenregisters

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe lässt sich zeitnah nachvollziehen, wer der aktuelle Besitzer ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Berechtigte Behörden haben jederzeit Zugriff auf diese waffenrechtlichen Daten, was durch das Nationale Waffenregister (NWR) gewährleistet wird. Seit dem 01.09.2020 werden im NWR der gesamte Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie ihrer wesentlichen Teile elektronisch erfasst, was eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen Waffenhersteller und -händler alle relevanten Informationen elektronisch und gemäß dem XWaffe-Standard an die zuständigen Waffenbehörden melden. Weitere Informationen sind unter Hersteller, Händler und Verbände zu finden.

Das NWR schafft somit eine zuverlässige Tatsachengrundlage für Waffenbehörden zur Durchsetzung des Waffengesetzes und unterstützt Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzsituationen. Es leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität auf nationaler und internationaler Ebene.

Das Ziel des Nationalen Waffenregisters

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe lässt sich zeitnah nachvollziehen, wer der aktuelle Besitzer ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Berechtigte Behörden haben jederzeit Zugriff auf diese waffenrechtlichen Daten, was durch das Nationale Waffenregister (NWR) gewährleistet wird. Seit dem 01.09.2020 werden im NWR der gesamte Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie ihrer wesentlichen Teile elektronisch erfasst, was eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen Waffenhersteller und -händler alle relevanten Informationen elektronisch und gemäß dem XWaffe-Standard an die zuständigen Waffenbehörden melden. Weitere Informationen sind unter Hersteller, Händler und Verbände zu finden.

Das NWR schafft somit eine zuverlässige Tatsachengrundlage für Waffenbehörden zur Durchsetzung des Waffengesetzes und unterstützt Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzsituationen. Es leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität auf nationaler und internationaler Ebene.

Mit Erweiterung des NWR 2020 dringend zu beachten:

Änderungen im NWR im Jahre 2020

  • Wenn Sie eine Waffe oder ein Waffenteil zum Handel, Ankauf, zur Reparatur, Kommission oder zur Waffen-Einlagerung, Verwahrung oder Waffen-Aufbewahrung überlassen möchten, bitten wir Sie, zuvor Ihre NWR-ID bzw. das Stammdatenblatt bei der Waffenbehörde anzufordern. Wir unterstützen Sie dabei gerne!
  • Zum Kauf einer Waffe auf Ihrer WBK sind auch die Personen-NWR-ID und die Erlaubnis-NWR-ID vorzulegen. Bei Reparaturen oder beim Verkauf einer Waffe an uns ist zusätzlich die Waffen-NWR-ID erforderlich. Für die Identitätsprüfung beim Waffenversand an Privatpersonen benötigen wir auch Ihr Geburtsdatum.
  • Jäger, die bereits eine WBK besitzen und den Erwerb einer Waffe in diese eintragen lassen möchten, benötigen ebenfalls die NWR-Nummern dieser WBK. Der Erwerb auf Jagdschein oder Ersatzbescheinigung bei Jungjägern, die noch keine WBK haben, ist zusätzlich mit Angabe von Geburtsdatum und Geburtsort möglich.
  • Ohne NWR-IDs sind Erwerb, Ankauf, Waffenverwahrung, Überlassung, Verkauf oder Reparatur nicht mehr möglich. Sollten Abgabe- oder Lagerwaffen noch nicht im NWR eingetragen sein, benötigen wir DRINGEND den Kontakt zu der für Sie zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidirektion. Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, vor Anfrage bei uns mit der zuständigen Behörde abzuklären, ob Sie berechtigt sind, die angefragte Ware zu erwerben und müssen uns dies unaufgefordert nachweisen!
  • Wechselmagazine für Langwaffen mit Zentralfeuermunition und einer Kapazität von mehr als zehn Schuss sowie für Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition und einer Kapazität von mehr als 20 Schuss sind verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe. Ebenso ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition verboten, die ein eingebautes Magazin mit der oben beschriebenen Kapazität haben. Das Verbot kann nicht durch den Einsatz eines Blockiersystems umgangen werden.

Die Funktion des Nationalen Waffenregisters

Der XWaffe-Standard

Informationen zum XWaffe-Standard

Zur Errichtung und Betrieb des Nationalen Waffenregisters sind verbindliche Standards für die Beschreibung und den Austausch waffenrechtlicher Daten in der gesamten Waffenverwaltung unerlässlich. Aus diesem Grund wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt, der eine einheitliche Beschreibung wichtiger waffenrechtlicher Informationen für alle Beteiligten bietet und verbindliche Festlegungen in Fachkatalogen wie dem Hersteller- und dem Munitions-/Kaliberkatalog enthält.

Mit XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung, der auf dem einheitlichen Datensatz DS Waffe des Bundesministeriums des Innern basiert. Die Aktualisierung dieses Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle überwacht, die Teil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.

XWaffe Version 2.6 seit 27. April 2024

  • Polizeiliche Abfragegründe - Die redaktionellen Texte zu den Abfragegründen wurden aktualisiert, um künftig nutzbare Katalogwerte anzupassen. Besonders hervorzuheben ist, dass der spezielle Abfragegrund für die Aufsichtsbehörden (#46, #200) entfällt. Für Abfragen durch Aufsichtsbehörden ist nun der Katalogwert „#100 WAFFENBEHÖRDEN: Vollzug WaffG“ zu verwenden.
  • Nachregistrierung von Bestandswaffenteilen - Zur Nachregistrierung bisher nicht erfasster Bestandswaffenteile einer bereits registrierten Waffe steht die Nachricht „meldung.waffeWaffenteil.waffenteilNachmelden.1680“ zur Verfügung. Durch Angabe der identifizierenden Daten zur Waffe oder zum eigenständigen Waffenteil können diese Waffenteile im NWR registriert werden.
  • Konkretisierung von Erwerbs- und Überlassungsmeldungen ohne Anzeigepflicht - Diese Meldungen betreffen vor allem Hersteller und Händler und umfassen Fälle, bei denen WBK-Besitzer keine Anzeigepflicht haben, etwa bei Reparaturen, Verwahrung, Kommissionsgeschäften, Leihe, Handel mit Sachverständigen und nicht eintragungspflichtigen Waffenteilen. Bisher war für Waffenbehörden die rechtliche Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht oft nicht erkennbar. Künftig muss bei der Meldung eines Erwerbs oder einer Überlassung die Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht sowohl von der Waffenbehörde als auch von Händlern und Herstellern angegeben werden.
  • RegMo – Rückbau RegMo Iteration 2 - Weitere Einzelheiten finden Sie in der Änderungsdokumentation.
  • Neues Rechercheprofil - Details hierzu sind in der Änderungsdokumentation verfügbar.
  • RegMo - Strukturänderungen - Weitere Informationen sind in der Änderungsdokumentation enthalten.
  • Übergabe von Transaktionsnummern an die ZK - Nähere Informationen finden Sie in der Änderungsdokumentation.
  • Entfernung nicht mehr unterstützter Nachrichten - Details hierzu finden Sie in der Änderungsdokumentation.
  • RegMo-Hinweise bei Änderungen - Weitere Informationen finden Sie in der Änderungsdokumentation.
  • Ausweitung der Meldung Waffenteil zusammenbauen - Der Meldeanlass zum Zusammenbau modularer Waffen wurde erweitert, um auch den Zusammenbau modularer Waffenteile, wie beispielsweise eines Wechselsystems mit Lauf und Verschluss, zu ermöglichen. Wie beim Zusammenbau einer Waffe müssen auch hier das Waffenteil und die zusammengefügten Waffenteile vom gleichen Hersteller stammen. Die technische Schnittstelle (Webservice) lehnt Meldungen mit dem Fehlercode 39 ab, wenn ein modulares Waffenteil ohne Angabe mindestens eines verbauten Waffenteils zusammengebaut werden soll.